Für Lebensschutz einsetzen

Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings wird die Präimplantationsdiagnostik (PID) auch in Zukunft kritisch begleiten. Dies gelte auch für mögliche weitere Gesetze zur Einschränkung des Lebensschutzes. Der Deutsche Bundestag hatte am Donnerstag eine Zulassung der PID beschlossen. Krings hatte sich federführend mit einem Antrag für ein Verbot eingesetzt.

„Ich werde die Entwicklung kritisch verfolgen und versuchen, die im Gesetz angelegten Ausweitungen zu verhindern. Meine Sorge ist, dass durch weitere Gesetzesänderungen weitere Einschränkungen des Lebensschutzes erfolgen könnten, etwa beim Embryonenschutzgesetz, insbesondere durch die Zulassung der Befruchtung von mehr als drei Eizellen oder die Verwendung „überschüssiger“ Embryonen für Zwecke der Forschung. Das möchte ich verhindern“, so Krings.

Er habe sich ein anderes Ergebnis in der PID-Abstimmung gewünscht, aber die Entscheidung der Mehrheit sei selbstverständlich zu respektieren: „Das nun beschlossene Gesetz zur Zulassung der PID bedeutet jedoch für unser Land einen Paradigmenwechsel. Die Auswahl zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben wird erstmalig gesetzlich zugelassen. Dies ist eine Abkehr von der 1995 mit breiter Mehrheit getroffenen Entscheidung eine Abtreibung wegen der Behinderung des Kindes, also die sogenannten eugenische Indikation, gerade nicht zuzulassen. Auch wenn die Befürworter des Gesetzes behaupten, die PID nur in engen Grenzen zuzulassen, wird durch die Unbestimmtheit des Gesetzes die Tür weit aufgestoßen.“